Nachhaltige und klimaresiliente
Gewerbegebiete.

Hitze, Sturm, Starkregen – der Klimawandel ist da.

Aufgrund der spürbaren Auswirkungen der globalen Klimaveränderung nehmen Ereignisse wie Hitze, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen immer stärker zu und sind in der Lage, in Industrie- und Gewerbegebieten enorme Schäden anzurichten. Das Ergebnis: Überflutete Produktionshallen, entwurzelte Bäume, Schäden an Gebäuden und vieles mehr. Produktionsausfälle, Lieferengpässe und negative betriebswirtschaftliche Auswirkungen sind die Folge. Ganz abgesehen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren reduzierter Leistungsfähigkeit durch überhitzte Hallen und Bürogebäude.

Es besteht Handlungsbedarf.

In Bezug auf Nachhaltigkeit, Resilienz und Effizienz gibt es in vielen Industrie- und Gewerbegebieten eine Vielzahl an Aufgabenstellungen. Das gilt nicht nur für ältere Gewerbegebiete, sondern auch für Neuplanungen. Die Zukunftsfähigkeit aller Industrie- und Gewerbegebiete dürfte in besonderem Maße von gut durchdachten Nachhaltigkeits-Lösungen abhängig sein. Das wirft die Frage auf: Wie sollten die ersten Schritte aussehen? 

Weichen für die Zukunft stellen.

Ein durch die Kommunalrichtlinie gefördertes Klimaschutz-Netzwerk kann für die Bearbeitung dieser Thematik eine enorme Hilfestellung bieten und eine professionelle Beratung zur Verfügung stellen, mit der zusammen zukunftsweisende und qualitativ gut umsetzbare Lösungen entwickelt werden können. Zumal die hohe Förderquote von 60 % bzw. 80 % für jeden Netzwerkteilnehmer ein zusätzlicher, attraktiver Anreiz sein sollte.

Ziel Nr. 1:
Klimaresiliente Gewerbegebiete.

Die Konzentration von Unternehmen in einem Gewerbegebiet auf einer klar definierbaren Fläche hat viele Vorteile. Einer der wichtigsten ist eine identische Interessenslage bei allen dort angesiedelten Unternehmen, denn die Ansprüche an eine reibungslose Funktionalität des Standortes dürfte bei allen Beteiligten ähnlich hoch sein. Das hat zur Folge, dass es dort ein großes Potenzial für gemeinsame Lösungen und Symbiosen gibt. 

Wichtig für alte und neue Gewerbegebiete.

Neue in Planung befindliche Gewerbegebiete haben den Vorteil, dass hier alles Richtung Nachhaltigkeit und Resilienz von Anfang an berücksichtigt werden kann. Dazu ist es jedoch notwendig, dass an einem Gewerbegebiet interessierte Unternehmen bei der Entwicklung des Standorts frühzeitig die Chance zur Mitwirkung haben.

Dagegen bieten Bestandsgebiete auf den ersten Blick einen vermeintlich kleineren Handlungsspielraum. Aber genau dort gibt es die höheren Einsparpotenziale, denn die Gebäude, Anlagen und Produktionsabläufe sind durchschnittlich älter und ineffizienter.

Ganz gleich, ob neu oder alt – eine Vielzahl an theoretischen Lösungsansätzen ist bekannt.
Es fehlt jedoch oftmals lediglich die individuelle Anpassung auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Gewerbegebiete und damit der Startschuss für die Umsetzung.

Der Weg zur Nachhaltigkeit.

Der Blick auf dieses beispielhafte Gewerbegebiet zeigt die vielen verschiedenen Möglichkeiten, mit denen derartige Gebiete in Richtung Klimaresilienz, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Biodiversität ausgerichtet und umgerüstet werden können.

Ein grüner Standort.

Ob Neu-Planung oder Bestandsgebiet: Ein »grüner Standort« ist für Unternehmen und Fachkräfte immer attraktiv und sorgt für ein gutes Unternehmens-Image. Wovon nicht nur das gesamte Gewerbegebiet, sondern auch jedes einzelne Unternehmen profitiert.

Ziel Nr. 2:
Synergieeffekte nutzen.

Wo Produkte entstehen und notwendige Dienstleistungen angeboten werden, ist der Verbrauch großer Mengen an Energie und Ressourcen unvermeidlich. Die Folge: jede Menge Abgase, Abfälle und Abwasser. Dazu kommen Verkehr und CO2-Emissionen in hohem Maße. 

Vorteil Gewerbegebiet.

Industrie- und Gewerbegebiete haben jedoch gegenüber dezentralen Strukturen einen klaren Vorteil: In einem Gewerbegebiet angesiedelte Unternehmen verfügen über eine gemeinsame Infrastruktur, beschränken Lärmemissionen auf ein klar umrissenes Gebiet und minimieren die benötigte Fläche. Dadurch entstehen zahlreiche Synergieeffekte, wovon jedes Unternehmen – insbesondere beim Klimaschutz und der Energieeffizienz – in vielfältiger Art und Weise profitieren kann.

Schwerpunkte setzen. 

Ganz gleich, wie hier die Schwerpunkte gesetzt
werden, diese vier Bereiche werden wahrscheinlich immer im Mittelpunkt der Betrachtung stehen:

  • Stromerzeugung
    Die Versorgung mit eigenem Strom aus erneuerbaren Energien ist nicht nur gut für den Klimaschutz, sondern aufgrund der Energiewende und der Liberalisierung des Strommarkts inzwischen auch für viele Unternehmen eine attraktive 
    Lösung. 
  • Wärmebereitstellung
    Der Wärmebedarf in Gewerbegebieten ist hoch und aus produktionstechnischen Gründen oftmals unvermeidlich. Die Effizienz kann jedoch deutlich gesteigert und spezifische Emissionen können auf verschiedenen Wegen erheblich gesenkt werden.
  • Ressourcenverbrauch
    Die Liste der in einem Gewerbegebiet benötigten Materialien – vom Kies für den Gebäudebau bis hin zu Hightech-Verbundstoffen – ist lang. Durch betriebsübergreifendes Handeln lässt sich der Ressourcenverbrauch deutlich reduzieren.
  • Mobilität
    Ein ebenso wichtiges Thema, das von der An-
    oder Auslieferung von Waren und Rohstoffen bis hin zur Mitarbeiterzufriedenheit aufgrund einer mehr oder weniger guten Erreichbarkeit des Arbeitsplatztes reicht.

Förderung.

  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate.
  • Höhe der Zuwendungen:
    60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    NEU: Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote in Höhe von 80% erhalten.
    Als finanzschwach gelten Kommunen, die
    a) an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm
    teilnehmen, oder
    b) denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    NEU: Nicht kommunale Akteure werden mit 60 % gefördert, nur in Braunkohlerevieren mit 80 %.
  • Maximal 40.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer.
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit:
    Maximal 1.500 Euro pro Netzwerkteilnehmer.

Förderung in den drei Braunkohlerevieren.

Antragsteller aus den folgenden Regionen werden seit 1. Januar 2022 mit finanzschwachen Kommunen gleichgestellt und ebenfalls mit 80% gefördert. Diese sind im Abschlussbericht der Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« geografisch definiert:

Region des Lausitzer Reviers:

  • Brandenburg: Kreis Dahme-Spreewald, Kreis Elbe-Elster, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Kreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus.
  • Sachsen: Kreis Bautzen, Kreis Görlitz.

Region des Mitteldeutschen Reviers:

  • Sachsen: Stadt Leipzig, Kreis Leipzig, Kreis Nordsachsen.
  • Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Kreis Mansfeld-Südharz, Kreis Anhalt-Bitterfeld.
  • Thüringen: Kreis Altenburger Land.

Region des Rheinischen Reviers:

  • Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach.

Förderfähige Leistungen.

Leistungen, die durch die Kommunalrichtlinie mit 60 % bzw. 80 % (finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) gefördert werden:

  • Mindestens 12 Netzwerktreffen.
  • Eine öffentlichkeitswirksame Abschlussveranstaltung.
  • Die fachliche Begleitung der Themenschwerpunkte durch Experten.
  • Klimaschutz-Beratung bei den Netzwerk-Teilnehmern vor Ort.
  • Eine elektronische Plattform für Teilnehmer- und Dokumentenmanagement.
  • Die gesamte Betreuung während der Netzwerklaufzeit.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
KlimaNet Themen