Die Klimaziele.

Um die weltweiten Ziele im Klimaschutz zu erreichen, ist eine effektive Umsetzung unterschiedlichster Projekte auf kommunaler Ebene notwendig. Nachfolgend Auszüge aus dem Praxisleitfaden »Klimaschutz in Kommunen, Praxisleitfaden, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage« vom difu Deutsches Institut für Urbanistik, in dem die Ziele anschaulich erläutert werden.

Übersicht der Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an »Klimaschutz in Kommunen, Praxisleitfaden, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage«, S. 18, difu).

Internationale Ebene.

»Als Meilenstein der Konferenzen gilt das Kyoto-Protokoll. Hierin verpflichteten sich 1997 die Industrieländer, ihre Treibhausgasemissionen insgesamt um fünf Prozent im Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 zu senken. Das Kyoto-Protokoll sollte 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen durch ein Folgeabkommen abgelöst werden, wurde jedoch zunächst auf den Konferenzen in Cancún, Durban und Doha verlängert.

Mit der Klimakonferenz in Paris 2015 wurde das Paris-Abkommen auf den Weg gebracht, welches das 2020 auslaufende Kyoto-Protokoll ersetzt. Das Abkommen verpflichtet die Teilnehmerstaaten dazu, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, wobei die Orientierung in Richtung 1,5 Grad Celsius geht. Um dies zu erreichen, sollen die Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auf null sinken, und nur die nicht vermeidbaren Emissionen (zum Beispiel in der Viehwirtschaft) dürfen ausgeglichen werden. Überprüft werden die Reduktionsziele ab 2020 im Fünf-Jahres-Rhythmus.«

Europäische Ebene.

»Auf europäischer Ebene wird seit 2010 das vereinbarte Ziel verfolgt, die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius zu begrenzen. Um dies zu erreichen, verpflichtete sich die EU dazu, ihre Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren. Auf dem Weg dahin sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2020 zunächst um mindestens 20 Prozent gegenüber den Werten von 1990 reduziert, die Energieeffizienz um 20 Prozent erhöht und der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch um 20 Prozent gesteigert werden. Aufbauend auf diesen sogenannten „20-20-20-Zielen“ einigten sich die Staats- und Regierungschefinnen der EU 2014 auf weitere verbindliche Klimaschutz- und Energieziele bis 2030 (vgl. EU 2015). Diese umfassen:

  • die Reduzierung der EU-Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990,
  • die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 27 Prozent sowie
  • die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 Prozent.«

Nationale Ebene.

»Mit dem Energiekonzept 2010, das auf dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm von 2007 aufbaut, hat sich Deutschland ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt: Bis 2020 (also zehn Jahre früher als auf europäischer Ebene vereinbart) sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 sinken. Zudem sollen bis 2050 der Strom zu 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt und der Primärenergieverbrauch um 50 Prozent gesenkt werden. (…)

Zur Erreichung der langfristigen Reduktionsziele bis 2050 beschloss die Bundesregierung im November 2016 zusätzlich den nationalen Klimaschutzplan 2050 (vgl. Die Bundesregierung 2016). Unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele sowie der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 definiert der Klimaschutzplan die weiteren Reduktionsschritte in den Handlungsfeldern Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Landnutzung sowie Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.«