Förderung kommunaler Netzwerke durch die Kommunal­richtlinie.

Am 1. Januar 2022 ist die novellierte Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK in Kraft getreten. Damit gibt es für Kommunen, Akteure aus dem kommunalen Umfeld sowie privatwirtschaftliche Unternehmen neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

Kommunales
Klimaschutz-Netzwerk

Treibhausgas-Emissionen senken…

…und Vorbild sein.

Kommunalrichtlinie, Pos. 4.1.5, Kommunale Netzwerke.

Für die Gründung von Klimaschutz-Netzwerken auf Basis der Kommunalrichtlinie gilt Pos. 4.1.5, Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke:

»Gefördert werden der Aufbau und Betrieb kommunaler Klimaschutz-Netzwerke, die mindestens ein Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes abdecken, insbesondere:

  • Energieeffizienz
  • Ressourceneffizienz
  • klimafreundliche Mobilität.

Ein Netzwerkteilnehmer kann an mehreren Klimaschutz-Netzwerken zu unterschiedlichen Handlungsfeldern teilnehmen.«

Rahmenbedingungen.

Wieviele Teilnehmer?

  • Ein kommunales Netzwerk kann gegründet werden, wenn die Teilnahme von mindestens sechs Teilnehmern vertraglich gesichert ist.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen).
  • Rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.
  • Öffentliche, gemeinnützige oder im Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehende Träger von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen.
  • Im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen.
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
  • NEU: Nicht kommunale Akteure wie z.B. privatwirtschaftliche Unternehmen werden jetzt ebenfalls gefördert, sofern die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderung.

  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate.
  • Höhe der Zuwendungen:
    60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    NEU: Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote in Höhe von 80% erhalten.
    Als finanzschwach gelten Kommunen, die
    a) an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm
    teilnehmen, oder
    b) denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    NEU: Nicht kommunale Akteure werden mit 60 % gefördert, nur in Braunkohlerevieren mit 80 %.
  • Maximal 40.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer.
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit:
    Maximal 1.500 Euro pro Netzwerkteilnehmer.

Förderung in den drei Braunkohlerevieren.

Antragsteller aus den folgenden Regionen werden seit 1. Januar 2022 mit finanzschwachen Kommunen gleichgestellt und ebenfalls mit 80% gefördert. Diese sind im Abschlussbericht der Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« geografisch definiert:

Region des Lausitzer Reviers:

  • Brandenburg: Kreis Dahme-Spreewald, Kreis Elbe-Elster, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Kreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus.
  • Sachsen: Kreis Bautzen, Kreis Görlitz.

Region des Mitteldeutschen Reviers:

  • Sachsen: Stadt Leipzig, Kreis Leipzig, Kreis Nordsachsen.
  • Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Kreis Mansfeld-Südharz, Kreis Anhalt-Bitterfeld.
  • Thüringen: Kreis Altenburger Land.

Region des Rheinischen Reviers:

  • Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach.

Förderfähige Leistungen.

Leistungen, die durch die Kommunalrichtlinie mit 60 % bzw. 80 % (finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) gefördert werden:

  • Mindestens 12 Netzwerktreffen.
  • Eine öffentlichkeitswirksame Abschlussveranstaltung.
  • Die fachliche Begleitung der Themenschwerpunkte durch Experten.
  • Klimaschutz-Beratung bei den Netzwerk-Teilnehmern vor Ort.
  • Eine elektronische Plattform für Teilnehmer- und Dokumentenmanagement.
  • Die gesamte Betreuung während der Netzwerklaufzeit.
  • Öffentlichkeitsarbeit.